Ein Fremdgehen kann Unterhaltsanspruch entfallen lassen – Argusdetect® International GmbH
Wer dem Partner in der Ehe fremdgeht handelt nicht entsprechend geltender Bestimmung….
.. und kann einen Unterhaltsanspruch bei Trennung verwirken!
Ist ein Partner in der Ehe untreu – geht er also fremd, so ist das nach den geltenden Bestimmungen nicht erlaubt. Ein bestehender Unterhaltsanspruch nach der Trennung – wegen Fremdgehen– kann nach § 1579 Nr. 7 BGB wegen einer Verstoßes gegen die Pflichten auf eheliche Treue verwirkt werden. Hier kommen dann erfahrene und qualifizierte Detektive um das Fremdgehen nachzuweisen ins Spiel. Bei einer Scheidung wegen Fremdgehen ist somit das Familienrecht auf Seite des Betrogenen. Genauere Auskünfte und eine Beratung zu Fremdgehen Detektivarbeit und Scheidung wird Ihnen Ihr Anwalt sicherlich gerne erteilen.
Weiterhin sollte erwähnt sein, dass auch die Kosten für den Einsatz von Detektiven bei Fremdgehen bzw. das Überführen eines Fremdgänger und Beweisen der Fehlverhalten in der Partnerschaft durch Detektive laut Urteil des OLG Hamm vom 09. Januar 2015, Aktenzeichen 6 WF 83 / 14 dem fremdgehenden Partner auferlegt werden können. Auch hierzu wird Sie Ihr Anwalt für Fremdgehen und Detektivkosten sowie auch zu Scheidungsthemen sicherlich gerne beraten.