Das Wechselmodell – es dient dem Kindeswohl bei Trennung oder Scheidung der Eltern.
Bei Trennung oder Scheidung der Eltern bleibt das Kind automatisch bei der Mutter, der Vater sieht sein eigenes Kind nur einige wenige Tage im Monat; – althergebrachter Glaube und in der heutigen Zeit weit gefehlt.
Viele Eltern wählen immer häufiger das „Wechselmodell„. Im Idealfall verbringen die Kinder im Wechselmodell jeweils 50% bei dem Vater und 50% bei der Mutter. Dieses Wechselmodell ist laut Spezialisten und entscheidungsfähiger Kinder ein positiver dem Kindeswohl und der Eltern – Kind Beziehung dienlicher Vorteil.
Bei Verweigerung eines Elternteils zur Kindesbetreuung im Wechselmodell, kann auch gegen den Willen eines Elternteils beim Familiengericht die Entscheidung zur Betreuung im Wechselmodell beantragt werden. Die Chancen, dass ein solches Wechselmodell durch das Gericht beschlossen und entschieden wird stehen gut, wenn es dem Kindeswohl dient und nichts gravierendes gegen die Betreuung des Kindes im Wechselmodell spricht.