Außendienstüberwachung – legale Beweisführung durch erfahrene Detektive – Detektei Argusdetect®
Durch professionelle Außendienstüberwachung kann Fehlverhalten und der Straftatbestand Betrug nach § 263 StGB nachgewiesen werden…
.. dies ermöglicht unter anderem eine fristlose Kündigung! (einschlägige Rechtsprechung deutscher Arbeitsgerichte)
Macht ein Arbeitnehmer unwahre Angaben bezüglich der Arbeitszeit, der Fahrtstrecken oder Pausenzeiten, so könnten diesem neben den zivilrechtliche Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers ebenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen / Sanktionen drohen. Wird anhand einer professionell ausgeführten Außendienstüberwachung ein fortgesetztes Fehlverhalten mit klarer Täuschungsabsicht gegenüber des Arbeitsgebers durch eingesetzte Detektive nachgewiesen, so ist der Straftatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB erfüllt, dies muss aber immer in jedem Einzelfall genauestens geprüft werden.
Unsere Detektei kann mithilfe verdeckter Außendienstüberwachung und lückenloser Dokumentation des Tagesablaufs Ihres Außendienstmitarbeiters gerichtverwertbares Beweismaterial anfertigen um Ihren Außendienstler eines Betruges zu überführen. Hierbei gilt es, dem Verdachtsmoment des Betruges nachzugehen, die Außendienstüberwachung lückenlos auszuführen und Beweise für den Betrug am Arbeitgeber gerichtsverwertbar zu dokumentieren.
Aufgabe unserer Detektive ist es die klare Täuschungsabsicht an Ihnen (dem Arbeitgeber) nachzuweisen, dies setzt aber auch laut verschiedenster Gerichtsurteile eine Außendienstüberwachung von mindestens einer vollen Arbeitswoche voraus um ein sogenanntes „fortgesetztes Fehlverhalten“ nachzuweisen denn nur dann ist die Täuschungsabsicht gegeben. Bei einem einmaligen oder nicht regelmäßig über mindestens eine Woche nachgewiesenen fortgesetztem Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters, könnte dieser sich jederzeit auf einen bedauerlichen Irrtum oder auf Augenblicksversagen berufen. Die Profis der Detektei Argusdetect® für Außendienstüberwachung treffen entsprechende Vorkehrungen um Ihnen auf jedem Fall zu Ihrem Recht zu verhelfen – garantiert!