Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug – legale Beweisführung durch erfahrene Detektive – Detektei Argusdetect®
Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug – eine ganz besondere Art des Betruges…
.. und laut hiesiger Rechtsprechung strafbar nach § 264a StGB!
Sind Sie einem Betrüger aufgesessen und Opfer eines professionellen Kapitalanlagebetrügers geworden? Strafbar im Sinne von § 264a StGB handelt derjenige welcher dem Anleger eine gewinnträchtige Anlage seines eingezahlten Kapitals – meist im Ausland wie Dubai, im Nahen Osten oder gar in Freihandelszonen – am Kapitalmarkt verspricht und zu Anfangs die versprochenen Renditen mit den Investments neuer ahnungsloser Anleger finanziert und aber schon schnell nach ein paar Renditezahlungen das Geld „verspekuliert“ hat.
Als klassisches Anlagebetrugsmodell ist wohl das „Schneeballsystem“ das bekannteste im Bereich Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug. Sind Sie als Anleger zu einem Betrugsopfer im Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug geworden und schließen Sie zunächst die strafrechtliche Anzeigenerstattung und Verfolgung der Täter durch staatliche Behörden aufgrund der schwierigen Beweislage oder aus zunächst Diskretionsgründen oder Gründen des „guten Rufes“ aus, so kann ein erfahrener und qualifizierter Wirtschaftsdetektiv der Schlüssel zum Erfolg sein!
Als weltweit tätige Wirtschaftsdetektei stehen wir Ihnen im Falle eines Anlagebetrug | Kapitalanlagebetrug jederzeit erfahren als diskreter und verlässlicher Ermittler zur Seite. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich gerne auch zunächst anonym durch einen unserer Experten mit Erfahrungen und Kenntnisse aus dem Finanzbereich und hervorragenden Kontakten in den Finanzinvestmentsektor beraten. Gerne beraten wir Sie zu unseren Möglichkeiten um unseren weltweiten Ruf als eine der kompetentesten Detekteien erheblichen Nachdruck zu verleihen absolut diskret und loyal.