Lohnfortzahlungsbetrug – legale Beweisführung durch erfahrene Detektive – Detektei Argusdetect®
Wer durch das Vortäuschen einer Krankheit vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält und diese mit betrügerischer Absicht dem Arbeitgeber vorlegt ….
.. macht sich einer Unterform des Betruges §236 StGB Betrug strafbar!
Meldet sich ein Arbeitnehmer krank so ist dies zunächst sein gutes Recht – so lange dieser wirklich krank ist. Kommt jedoch der Verdacht auf, dass der arbeitsunfähig geschriebene Mitarbeiter „blau macht“ und seine Krankheit vortäuscht und somit einen Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall begeht, so rechtfertigt dieser Verdacht den Einsatz einer Wirtschaftsdetektei.
Unser Lösungsvorschlag bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall durch Mitarbeiter:
Als erfahrene und qualifizierte Wirtschaftsdetektei übernehmen unsere versierten Detektive für Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall Ihren Auftrag. Zunächst wird mittels unserer Detektive die entsprechende Zielperson observiert. Hierbei fertigen unsere Ermittler ein genaues Bewegungsprofil Ihres Mitarbeiters an um Indizien für vorgetäuschte Krankheit zu eruieren und gegebenenfalls ein genesungswidriges Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters nachzuweisen.